Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Anspruch auf Unterlassung eines Glücksspielangebots im Internet ohne Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Die Beklagte verweist zudem auf als Anlage K 28 vorgelegte Vorabentscheidung des EuGH, 1. Kammer, C-336/14 - "Ince".ccc) Auch die von der Beklagten angeführte Ince-Entscheidung des EuGH (Entscheidung vom 04.02.2016, Rs. C-336/14) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Auf die Rechtsprechung des Senats, nach der ein aufgrund eines Wettbewerbsverhältnisses in einem bestimmten räumlichen Markt (dort) begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchsetzbar ist (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler), kann sich der Kläger im vorliegenden Fall nicht berufen.Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zu Grunde, dass es unabhängig davon, ob der klagende Mitbewerber nur regional tätig ist, im Interesse der anderen Marktteilnehmer und der Allgemeinheit liegt, ein Verhalten, das nicht nur regional, sondern bundesweit als unlauterer Wettbewerb anzusehen ist, auch bundesweit zu bekämpfen (BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken).
- BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Die von der Beklagten als Beleg für ihre gegenteilige Rechtsauffassung zitierte ODDSET-Entscheidung (BGH ZUM-RD 2008, 579 ff) trägt diese Rechtsauffassung nicht.
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Der Kläger kann daher weder als unmittelbar Verletzter noch als Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen die Beklagten wegen eines Sportwettenangebots der Beklagten zu 1 außerhalb Bayerns geltend machen, weil sich die Parteien in den anderen Bundesländern nicht als Wettbewerber gegenüberstehen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F.; vgl. dazu BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung). - EuGH, 15.09.2011 - C-347/09
Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Mangels Harmonisierung im Glücksspielbereich verlangt auch das Unionsrecht eine gegenseitige Anerkennung der von anderen Mitgliedstaten erteilten Erlaubnisse nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-347/09;… OVG Hamburg, Beschluss vom OVG Hamburg, 4 Bs 241/16, Rdnr. 38). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Auf die Rechtsprechung des Senats, nach der ein aufgrund eines Wettbewerbsverhältnisses in einem bestimmten räumlichen Markt (dort) begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchsetzbar ist (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler), kann sich der Kläger im vorliegenden Fall nicht berufen. - BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14
Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Demnach ist es nach der Rechtsprechung beider Spruchkörper geklärt, dass es mangels unionsrechtlicher Harmonisierung im Glücksspielbereich jedem Mitgliedstaat überlassen bleibt, zu beurteilen und zu entscheiden, ob es erforderlich ist, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren (…vgl. OVG Hamburg, aaO., Rdnr. 442 mit weiteren Nachweisen auf EuGH, Rs. C-31/07; Rs. C-46/08; BVerWG, Beschluss vom 25.2.2015, 8 B 36.14, ZfWG 2015, 227, juris, Rdnr. 23). - OVG Hamburg, 09.03.2017 - 4 Bs 241/16
Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis; …
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Mangels Harmonisierung im Glücksspielbereich verlangt auch das Unionsrecht eine gegenseitige Anerkennung der von anderen Mitgliedstaten erteilten Erlaubnisse nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-347/09; OVG Hamburg, Beschluss vom OVG Hamburg, 4 Bs 241/16, Rdnr. 38). - EuGH, 16.11.2007 - C-31/07
Kommission / Irland
Auszug aus LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18
Demnach ist es nach der Rechtsprechung beider Spruchkörper geklärt, dass es mangels unionsrechtlicher Harmonisierung im Glücksspielbereich jedem Mitgliedstaat überlassen bleibt, zu beurteilen und zu entscheiden, ob es erforderlich ist, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren (vgl. OVG Hamburg, aaO., Rdnr. 442 mit weiteren Nachweisen auf EuGH, Rs. C-31/07; Rs. C-46/08; BVerWG…, Beschluss vom 25.2.2015, 8 B 36.14, ZfWG 2015, 227, juris, Rdnr. 23).
- LG Hamburg, 10.05.2019 - 315 O 125/18
Anspruch auf Unterlassung einer Werbung für bestimmte Glücksspielangebote
Die Kammer bleibt aber bei ihrer bereits ausgeurteilten Auffassung (Urt. v. 22.03.2019, Az.: 315 O 237/18), dass es mangels unionsrechtlicher Harmonisierung im Glücksspielbereich jedem Mitgliedstaat überlassen bleibt, zu beurteilen und zu entscheiden, ob es erforderlich ist, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren (…vgl. OVG Hamburg, aaO., Rdnr. 442 mit weiteren Nachweisen auf EuGH, Rs. C-31/07; Rs. C-46/08; BVerWG…, Beschluss vom 25.2.2015, 8 B 36.14, ZfWG 2015, 227, juris, Rdnr. 23).